Unser Umwandlungssatz ist leistungsstark und transparent!
Bei Pensionierung wird das Sparschwein der beruflichen Vorsorge geschlachtet. Das vorhandene Alterskapital wird mit einem vordefinierten Zinssatz in eine Rente umgewandelt. Darum der Name "Umwandlungssatz". Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der jährlichen, lebenslänglich garantierten Altersrente. Je höher der Umwandlungssatz umso höher die Altersrente. Unser Umwandlungssatz ist bei Alter 65 höher als der gesetzlich vorgeschriebene.
BVG: 6.80%
Integral: 7.00%
Bei einem Altersguthaben von CHF 100'000 erbringen wir eine jährliche, Altersrente von CHF 7'000. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers wären es nur CHF 6'800. Die Mehrleistung pro CHF 100'000 angesparte Vorsorgegelder beträgt bei uns somit CHF 200 im Jahr, was einer Mehrleistung von beinahe 3% entspricht, und dies lebenslänglich!
Viele Vorsorgeeinrichtungen unterscheiden zudem das obligatorische vom überobligatorischen Altersguthaben. Der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil beträgt - wie gesetzlich vorgeschrieben - 6.80%, während für den überobligatorischen Teil vielfach sehr viel tiefere Umwandlungssätze zur Anwendung gelangen. Im Vergleich zu unserer Lösung fallen solche Renten noch viel tiefer aus und sind schwieriger zu berechnen.
Wir kennen nur einen, und zwar einen hohen Umwandlungssatz für das gesamte Altersguthaben.