Wir ermöglichen Ihre flexible Pensionierung!
Einkäufe in die Pensionskasse erfolgen in erster Linie aus zwei Gründen:
- Steuerersparnisse
- Verbesserung der Altersleistungen
Diese Zahlungen können in der Regel vollumfänglich von der Einkommenssteuer abgezogen werden und führen zu einem höheren Altersguthaben und somit zu einer höheren Rente.
Diese Einkäufe werden im Hinblick auf den ordentlichen Altersrücktritt (Frauen Alter 64, Männer Alter 65) getätigt.
Eine vorzeitige Pensionierung ist ab Alter 58 möglich. Allerdings sind die Rentenleistungen aus der Pensionskasse tiefer als bei ordentlicher Pensionierung. Diese Rentenkürzungen können mittels Einkäufen ganz oder teilweise ausgeglichen werden (vgl. Art. 23 Vorsorgereglement). Auch diese Einzahlungen können in der Regel vollumfänglich von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
Art. 23 Vorsorgereglement - 44 kB